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Einbaupflicht für Brandrauchmelder |
13.2.2014 |
Besonderheit in Baden - Württemberg:
Die Rauchmelderpflicht ist nicht im Bereich „Wohnen“ sondern im Bereich „Brandschutz“ verankert. Somit findet diese Pflicht auch in Hotels, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen ihre Anwendung.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Pressemitteilung der Bayrischen Versicherungskammer in Bezug auf Versicherungsschutz im Brandfall.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie hier.
Zusammenfassung:
Brandrauchmelderpflicht in Bayern
Landesbauordnung Bayern(Art.46, Abs.4)
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Brandrauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Landesbauordnung Ba-Wü §15
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